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Aufgaben

Jedes Kind soll an kulturellen Angeboten teilhaben, wenn es das will. Dabei darf es nicht auf den Geldbeutel der Eltern ankommen. Für einen bestimmten Zeitraum übernimmt daher die Kulturstiftung die Finanzierung solcher Angebote, wenn das für die Eltern zu teuer ist. Danach, wenn das Kind weiterhin mit Spaß bei der Sache und hinreichend geeignet ist, erwartet die Stiftung allerdings, dass die Eltern im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum weiteren Besuch der kulturellen Einrichtung beitragen. Aber wo ein Wille ist, da wird man auch einen Weg finden.

Was das Kind machen möchte, bleibt ihm überlassen – vorausgesetzt, der Wunsch kann organisatorisch erfüllt werden. So soll es nicht nur allein oder mit anderen ein Instrument erlernen können, sondern es soll auch malen, zeichnen, tanzen oder sich in anderer Weise künstlerisch betätigen können. Der Fantasie sind insoweit keine Grenzen gesetzt. Es zählen allein die Beschäftigung mit Kunst und Musik.