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Aufgaben
Jedes Kind soll an kulturellen Angeboten teilhaben, wenn es das
will. Dabei darf es nicht auf den Geldbeutel der Eltern ankommen.
Für einen bestimmten Zeitraum übernimmt daher die Kulturstiftung
die Finanzierung solcher Angebote, wenn das für die Eltern
zu teuer ist. Danach, wenn das Kind weiterhin mit Spaß bei
der Sache und hinreichend geeignet ist, erwartet die Stiftung allerdings,
dass die Eltern im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum weiteren
Besuch der kulturellen Einrichtung beitragen. Aber wo ein Wille
ist, da wird man auch einen Weg finden.
Was das Kind machen möchte, bleibt ihm überlassen –
vorausgesetzt, der Wunsch kann organisatorisch erfüllt werden.
So soll es nicht nur allein oder mit anderen ein Instrument erlernen
können, sondern es soll auch malen, zeichnen, tanzen oder sich in anderer Weise künstlerisch betätigen
können. Der Fantasie sind insoweit keine Grenzen gesetzt. Es
zählen allein die Beschäftigung mit
Kunst und Musik.
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